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Derzeit konkurrieren zahlreiche Systeme zur Ausgabe und Verwaltung von Netzgeld in Plannungs-, Entwurfs- oder Erprobungsphasen miteinander.

Bei diesen Systemen handelt es sich dem Grundsatz nach immer um Netzgeld. Hierbei wird zunächst eine Zahlung an ein beteiligtes Kreditinstitut geleistet. Dieses verwaltet den eingezahlten Betrag auf einem Konto und gibt gegen die Zahlung Netzgeld aus. Das Netzgeld stellt die Verkörperung des auf dem Konto befindlichen Betrages dar und kann in verschiedenen Formen ausgegeben werden.

Hierbei kommt insbesondere die Speicherung auf der Festplatte des heimischen PCs, im Internet oder auf anderen Speichermedien in Frage.

Leistet der Kunde eine Zahlung übergibt er sein (elektronisches) Netzgeld an den Händler oder Dienstleister. Dieser leitet das Netzgeld an seine Bank weiter, die den übergebenen Betrag gegen Rückgabe des Netzgeldes von der ausgebenden Bank erhält.

Netzgeldzahlungen können, sofern die Technik ausreichend sicher ist, auch vom juristischen Standpunkt aus als sicher betrachtet werden. Problematisch bleibt allerdings, was mit Netzgeld passiert, was versehentlich oder aufgrund eines Datenfehlers gelöscht wurde. Hier muß der Kunde die Möglichkeit zur Erstattung haben, wobei die Vernichtung des Netzgeldes kaum beweisbar sein dürfte.

Zusätzlich bleibt ein Fälschungsrisiko. Auch dann, wenn sich für jede Netzgeldmünze eine Entsprechung auf dem Konto der augebenden Bank befindet, kann die gefälschte Netzgeldmünze vor Einlösung der echten eingelöst werden.

Darüber hinaus muß zuerst ein funktionierendes Netz an Akzeptanzstellen geschaffen sein, da ansonsten die Einzahlung für den Kunden keine Zahlungsmöglichkeiten bietet.